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   OLG Karlsruhe, 19.12.1996 - 12 U 219/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8847
OLG Karlsruhe, 19.12.1996 - 12 U 219/96 (https://dejure.org/1996,8847)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.12.1996 - 12 U 219/96 (https://dejure.org/1996,8847)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 12 U 219/96 (https://dejure.org/1996,8847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Mehrtägiges Abstellen eines beladenen Anhängers auf öffentlichem Platz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 94
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14

    Kfz-Kaskoversicherung - Anforderungen an Nachweis Diebstahl

    (2) Eine Leistungskürzung gemäß § 81 Abs. 2 VVG setzt nämlich voraus, dass der Versicherungsfall durch das grob fahrlässige Verhalten verursacht worden ist (BGH, VersR 1995, 909 = r + s 1995, 288; Senat, VersR 1998, 94; Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 8).

    Sie könnten sich gegen derartige Fälle durch eine entsprechende Vertragsgestaltung - z. B. durch eine Einschränkung der Beweislastregelung des abdingbaren § 81 VVG oder durch Vereinbarung einer besonderen Obliegenheit - angemessen absichern (BGH, VersR 1980, 180; Senat, Urteil v. 19.12.1996 - 12 U 219/96 = VersR 1998, 94; Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 10).

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02

    Eintrittspflicht der Kfz-Kaskoversicherung: Beweisfälligkeit für eine Kausalität

    Das schlichte gesicherte Abstellen eines Motorrads auf einem öffentlichen Parkplatz begründet den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit jedoch nicht (Senat VersR 1998, 94).
  • LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05

    Hausratversicherung, Versicherungsort

    Hinzu kommt, dass die Beklagte auch nicht den Nachweis geführt hat, dass die vermeintlich grobe Fahrlässigkeit für den Versicherungsfall ursächlich geworden ist, d. h. der Versicherungsfall nach einem Zeitpunkt eingetreten ist, von dem an das Verhalten zu einem grob fahrlässigen wurde (vgl. hierzu OLG Hamm, VersR 2001, 1234; NVersZ 1999, 178; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1550; VersR 1998, 94; Terbille, r+s 2000, 51).
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